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Abkommen über die touristische Zusammenarbeit zwischen Österreich und China

Fassungen (Gesetz)
ab 01.11.2001 — BGBl. III Nr. 228/2001 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
heute01.11.2001 BGBl. III Nr. 228/2001 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Abkommen über die touristische Zusammenarbeit zwischen Österreich und China

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 228 aus 2001,

Typ

Vertrag – China

Inkrafttretensdatum

01.11.2001

Außerkrafttretensdatum

Index

59/12 Fremdenverkehr

Langtitel

ABKOMMEN ÜBER DIE TOURISTISCHE ZUSAMMENARBEIT ZWISCHEN DER ÖSTERREICHISCHEN BUNDESREGIERUNG UND DER VOLKSREPUBLIK CHINA

StF: BGBl. III Nr. 228/2001

Ratifikationstext

Die Mitteilungen gemäß Artikel 9, des Abkommens wurden am 7. November 2000 bzw. am 4. September 2001 abgegeben; das Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 9, mit 1. November 2001 in Kraft.

Präambel/Promulgationsklausel

Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Volksrepublik China (im Folgenden als „Vertragsparteien“ bezeichnet)

  • Strichaufzählung
    geleitet von dem Wunsche, ihre bilateralen Beziehungen zu erweitern und zu vertiefen,
  • Strichaufzählung
    überzeugt von der Bedeutung des Tourismus für das gegenseitige Kennenlernen und die Verständigung der Völker,
  • Strichaufzählung
    in der Absicht, auf dem Gebiete des Tourismus eine enge und dauerhafte Zusammenarbeit zu fördern,

haben auf der Grundlage und im Rahmen der in beiden Staaten jeweils bestehenden gesetzlichen Vorschriften, Folgendes vereinbart:

Schlagworte

e-rk3

Zuletzt aktualisiert am

11.02.2016

Gesetzesnummer

20001622

Dokumentnummer

NOR30001766