Absatz 2,Verordnungen auf Grund dieses Bundesgesetzes können bereits ab dem seiner Kundmachung folgenden Tag erlassen werden. Sie dürfen jedoch nicht vor 1. Jänner 2003 in Kraft treten. Gleiches gilt für die Mautordnung.
BGBl. I Nr. 109/2002
109. Bundesgesetz: Bundesstraßen-Mautgesetz 2002 – BStMG
Bundesgesetz über die Mauteinhebung auf Bundesstraßen (Bundesstraßen-Mautgesetz 2002 – BStMG)
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 33neu
In-Kraft-Treten
Paragraph 33, (1) Dieses Bundesgesetz tritt am 1. Jänner 2003 in Kraft.
- Absatz 3,Mautaufsichtsorgane können bereits ab dem der Kundmachung dieses Bundesgesetzes folgenden Tag bestellt und vereidigt werden. Sie dürfen jedoch ihre Tätigkeit erst am 1. Jänner 2003 aufnehmen.