BGBl. I Nr. 122/2002
122. Bundesgesetz: EU-Nachtarbeits-Anpassungsgesetz
Bundesgesetz, mit dem das Arbeitszeitgesetz, das Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetz und das Bäckereiarbeiter/innengesetz 1996 geändert werden und das Bundesgesetz über die Nachtarbeit der Frauen aufgehoben wird (EU-Nachtarbeits-Anpassungsgesetz)
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 24geändertText, Z 1 bis Z 4, Schlussteil
ABSCHNITT 8
Gemeinsame Vorschriften
Auflagepflicht
§ 24.
Jeder Arbeitgeber hat in der Betriebsstätte an geeigneter, für die Arbeitnehmer leicht zugänglicher Stelle einen Abdruck aufzulegen
1. dieses Bundesgesetzes und,
2. der auf Grund dieses Bundesgesetzes erlassenen Verordnungen oder Regierungsübereinkommen,