BGBl. I Nr. 21/2002
21. Bundesgesetz: Mineralrohstoffgesetznovelle 2001
Bundesgesetz, mit dem das Mineralrohstoffgesetz – MinroG, die Allgemeine Bergpolizeiverordnung, die Erdöl-Bergpolizeiverordnung, die Verordnung zur Verhütung einer Vergeudung der Energie von Erdöl- und Erdgaslagerstätten und die Bergpolizeiverordnung für die Seilfahrt geändert sowie die Verordnung über Standorte und Amtsbezirke der Berghauptmannschaften, das IX. Hauptstück des Allgemeinen Berggesetzes und die Bergpolizeiverordnung über das Grubenrettungswesen aufgehoben werden (Mineralrohstoffgesetznovelle 2001)
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 188aufgehoben
Hüttenwerke mit Bergbuchseinlagen zugeschriebenen Anlagen
Paragraph 188,
Sind Anlagen eines Hüttenwerks einer Bergbuchseinlage zugeschrieben, so gelten das römisch sieben. bis römisch zwölf. sowie das römisch vierzehn. bis römisch sechzehn. Hauptstück dieses Bundesgesetzes sinngemäß für das Hüttenwerk.