BGBl. I Nr. 38/2002
38. Kundmachung: Wiederverlautbarung des Bundesgesetzes über militärische Sperrgebiete 1995
Kundmachung des Bundeskanzlers und des Bundesministers für Landesverteidigung, mit der das Bundesgesetz über militärische Sperrgebiete 1995 wiederverlautbart wird
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 7neu
Paragraph 7, Vollziehungsmaßnahmen auf Grund dieses Bundesgesetzes in seiner jeweiligen Fassung dürfen bereits von dem Tag an gesetzt werden, der der Kundmachung der durchzuführenden Gesetzesbestimmung folgt. Außenwirksame Vollziehungsmaßnahmen dürfen jedoch frühestens mit dem In-Kraft-Treten der durchzuführenden Gesetzesbestimmung in Kraft gesetzt werden.