auf ein hohes Maß an Qualität der Ernährung hinzuwirken und
BGBl. I Nr. 63/2002
63. Bundesgesetz: Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetz
Bundesgesetz, mit dem die Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH errichtet und das Bundesamt für Ernährungssicherheit eingerichtet werden (Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetz)
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 5neu
Schutz der Verbraucherinteressen
Paragraph 5, Es ist nach Maßgabe des jeweils anzuwendenden Bundesgesetzes und unter Bedachtnahme auf das Gemeinschaftsrecht
- Ziffer eins
- Ziffer 2auf die berechtigte Verbrauchererwartung hinsichtlich Zusammensetzung, Qualität, Aufmachung, Kennzeichnung und Art des Inverkehrbringens des Lebensmittels Bedacht zu nehmen.