BGBl. II Nr. 76/2002
76. Verordnung: Verleihung der Bezeichnung „Lehrgang universitären Charakters“ und Schaffung der Bezeichnung „Akademischer Software-Engineer“, Lehrgang „Software-Engineer“, Wirtschaftsförderungsinstitut Österreich
Verordnung der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur über die Verleihung der Bezeichnung „Lehrgang universitären Charakters“ und über die Schaffung der Bezeichnung „Akademischer Software-Engineer“, Lehrgang „Software-Engineer“, Wirtschaftsförderungsinstitut Österreich
Änderungen durch diese Kundmachung
Verleihung der Bezeichnung „Lehrgang universitären Charakters“ und Schaffung der Bezeichnung „Akademischer Software-Engineer“, Lehrgang „Software-Engineer“, Wirtschaftsförderungsinstitut der Wirtschaftskammer Österreich
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