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BGBl. III Nr. 226/2002

kundgemacht 22.10.2002
226. Vereinbarung zwischen dem Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr der Republik Österreich und dem Minister für Verkehr der Republik Lettland über die Beförderung von Personen im grenzüberschreitenden Kraftfahrlinienverkehr
VEREINBARUNG zwischen dem Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr der Republik Österreich und dem Minister für Verkehr der Republik Lettland über die Beförderung von Personen im grenzüberschreitenden Kraftfahrlinienverkehr
Kundmachung BGBl. III Nr. 226/2002× zu Beförderung von Personen im grenzüberschreitenden Kraftfahrlinienverkehr (Lettland)

Änderungen durch diese Kundmachung

Beförderung von Personen im grenzüberschreitenden Kraftfahrlinienverkehr (Lettland) neu