Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Beförderung von Personen im grenzüberschreitenden Kraftfahrlinienverkehr (Lettland)
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 226/2002Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 226 aus 2002,
Inkrafttretensdatum
01.07.1998
Index
99/02 Personen- und Gütertransport auf der Straße
Langtitel
VEREINBARUNG zwischen dem Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr der Republik Österreich und dem Minister für Verkehr der Republik Lettland über die Beförderung von Personen im grenzüberschreitenden Kraftfahrlinienverkehr
StF: BGBl. III Nr. 226/2002
Ratifikationstext
Die Vereinbarung ist gemäß ihrem Art. 11 mit l. Juli 1998 in Kraft getreten.Die Vereinbarung ist gemäß ihrem Artikel 11, mit l. Juli 1998 in Kraft getreten.
Präambel/Promulgationsklausel
PRÄAMBEL
Der Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr der Republik Österreich und der Minister für Verkehr der Republik Lettland in der Folge als Vertragsparteien bezeichnet, sind, geleitet vom Bestreben, die Personenbeförderung im grenzüberschreitenden Kraftfahrlinienverkehr zwischen beiden Vertragsstaaten zu regeln, übereingekommen, bei der Durchführung ihrer Aufgaben auf dem Gebiet des grenzüberschreitenden Kraftfahrlinienverkehrs gemäß den nachfolgenden Bestimmungen vorzugehen:
Zuletzt aktualisiert am
23.10.2015
Dokumentnummer
NOR30002485