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BGBl. I Nr. 27/2003

kundgemacht 27.05.2003
27. Kundmachung: Ausspruch des Verfassungsgerichtshofes, dass ein Ausdruck im zweiten Satz des § 23 Abs. 2 Güterbeförderungsgesetz 1995 verfassungswidrig war
Kundmachung des Bundeskanzlers über den Ausspruch des Verfassungsgerichtshofes, dass ein Ausdruck im zweiten Satz des § 23 Abs. 2 Güterbeförderungsgesetz 1995 verfassungswidrig war
Kundmachung BGBl. I Nr. 27/2003× zu VfGH-Ausspruch, dass ein Ausdruck im zweiten Satz des § 23 Abs. 2 Güterbeförderungsgesetz 1995 verfassungswidrig war