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BGBl. III Nr. 139/2003

kundgemacht 23.12.2003
139. Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Polen betreffend die Zusammenarbeit bei der Vorbeugung und Bekämpfung der Kriminalität
Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Polen betreffend die Zusammenarbeit bei der Vorbeugung und Bekämpfung der Kriminalität
Kundmachung BGBl. III Nr. 139/2003× zu Zusammenarbeit bei der Vorbeugung und Bekämpfung der Kriminalität (Polen)

Änderungen durch diese Kundmachung

Zusammenarbeit bei der Vorbeugung und Bekämpfung der Kriminalität (Polen) neu