BGBl. I Nr. 126/2004
Änderung des Gentechnikgesetzes und des Lebensmittelgesetzes 1975
Bundesgesetz, mit dem das Gentechnikgesetz und das Lebensmittelgesetz 1975 geändert werden
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 76geändert
Klinische Prüfungen zum Zweck der somatischen Gentherapie
§ 76.
Die Vorschriften des Arzneimittelgesetzes über klinische Prüfungen gelten für die klinische Prüfung im Rahmen einer somatischen Gentherapie am Menschen mit der Maßgabe, daß eine solche klinische Prüfung nur durchgeführt werden darf, wenn hiefür eine Genehmigung des Bundesministers für Gesundheit, Sport und Konsumentenschutz Frauen vorliegt.