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BGBl. I Nr. 149/2004

kundgemacht 30.12.2004 RIS↗Parlament↗
Patentrechts- und Gebührennovelle 2004
Bundesgesetz, mit dem das Patentgesetz 1970, das Patentverträge-Einführungsgesetz, das Gebrauchsmustergesetz, das Schutzzertifikatsgesetz 1996, das Halbleiterschutzgesetz, das Musterschutzgesetz 1990 und das Markenschutzgesetz 1970 geändert werden und ein Bundesgesetz über die im Bereich des Patentamtes zu zahlenden Gebühren und Entgelte (Patentamtsgebührengesetz - PAG) erlassen wird (Patentrechts- und Gebührennovelle 2004)
Kundmachung BGBl. I Nr. 149/2004× zu ××

Änderungen durch diese Kundmachung

Patentverträge-Einführungsgesetz (PatV-EG) 1163 § 0↗RIS↗
§ 22aufgehoben
in Kraft 01.01.2002 – 30.06.2005 · aufgehoben durch BGBl. I Nr. 149/2004 § 22↗RIS↗

Gebühren für die Veröffentlichung von Übersetzungen

Paragraph 22, (1) Für jede in diesem Bundesgesetz vorgesehene Veröffentlichung einer Übersetzung oder ihrer Berichtigung ist eine Veröffentlichungsgebühr zu zahlen.

  1. Absatz 2,Die Veröffentlichungsgebühr beträgt 116 € zuzüglich 25 € für die sechste und für jede folgende Seite der eingereichten Übersetzung oder ihrer Berichtigung sowie 25 € für das dritte und für jedes folgende Blatt der angeschlossenen Zeichnungen. Paragraph 166, Absatz 10, PatG ist anzuwenden.
  2. Absatz 3,Die Zahlung der Veröffentlichungsgebühr gilt erst als erfolgt, wenn sie ordnungsgemäß nachgewiesen wurde (Paragraph 169, PatG).