nationale Patentanmeldungen: Anmeldungen, die beim Patentamt eingereicht werden und für die Patentschutz nach dem Patentgesetz 1970 begehrt wird;
BGBl. I Nr. 149/2004
Patentrechts- und Gebührennovelle 2004
Bundesgesetz, mit dem das Patentgesetz 1970, das Patentverträge-Einführungsgesetz, das Gebrauchsmustergesetz, das Schutzzertifikatsgesetz 1996, das Halbleiterschutzgesetz, das Musterschutzgesetz 1990 und das Markenschutzgesetz 1970 geändert werden und ein Bundesgesetz über die im Bereich des Patentamtes zu zahlenden Gebühren und Entgelte (Patentamtsgebührengesetz - PAG) erlassen wird (Patentrechts- und Gebührennovelle 2004)
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 2neu
Paragraph 2,
In diesem Bundesgesetz bedeuten
- Ziffer eins
- Ziffer 2nationale Patente: vom Patentamt erteilte Patente;
- Ziffer 3EPÜ: das Europäische Patentübereinkommen, Bundesgesetzblatt Nr. 350 aus 1979,;
- Ziffer 4europäische Patente: aufgrund des EPÜ für die Republik Österreich als benannten Vertragsstaat erteilte Patente;
- Ziffer 5PCT: der Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens, BGBl. Nr. 1979/348;
- Ziffer 6internationale Anmeldungen: aufgrund des PCT getätigte Anmeldungen, in denen die Republik Österreich als Vertragsstaat bestimmt ist, in dem Schutz für die Erfindung auf Grundlage der internationalen Anmeldung begehrt wird;
- Ziffer 7Recherchen und Gutachten: die in Paragraph 57 a, des Patentgesetzes 1970 angeführten Recherchen und Gutachten;
- Ziffer 8nationale Markenanmeldungen: Markenanmeldungen, die beim Patentamt eingereicht werden und für die Markenschutz nach dem Markenschutzgesetz 1970 begehrt wird;
- Ziffer 9nationale Marken: vom Patentamt registrierte Marken;
- Ziffer 10internationale Markenanmeldungen: Anträge auf internationale Registrierung einer Marke nach dem Madrider Abkommen über die internationale Registrierung von Marken, Bundesgesetzblatt Nr. 400 aus 1973,, und dem Protokoll zum Madrider Abkommen über die internationale Registrierung von Marken, Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 32 aus 1999,;
- Ziffer 11geographische Angaben und Ursprungsbezeichnungen:Geographische Angaben und Ursprungsbezeichnungen gemäß der Verordnung (EWG) Nr. 2081/92 zum Schutz von geographischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel, Amtsblatt Nummer L 208 vom 24. Juli 1992 Seite 1, zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 692 aus 2003,, Amtsblatt Nummer L 99 vom 17. April 2003 Seite 1.