Druckkostenbeitrag, dessen Höhe mit Verordnung festzusetzen ist.
BGBl. I Nr. 149/2004
Patentrechts- und Gebührennovelle 2004
Bundesgesetz, mit dem das Patentgesetz 1970, das Patentverträge-Einführungsgesetz, das Gebrauchsmustergesetz, das Schutzzertifikatsgesetz 1996, das Halbleiterschutzgesetz, das Musterschutzgesetz 1990 und das Markenschutzgesetz 1970 geändert werden und ein Bundesgesetz über die im Bereich des Patentamtes zu zahlenden Gebühren und Entgelte (Patentamtsgebührengesetz - PAG) erlassen wird (Patentrechts- und Gebührennovelle 2004)
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 23neu
Für die Registrierung zu zahlende Gebühren
Paragraph 23,
Für die Registrierung sind folgende Gebühren zu zahlen:
1. Schutzdauergebühr
a) für eine Marke .............................. 200 Euro,
b) für eine Verbandsmarke ...................... 800 Euro,
- Ziffer 2