Absatz eins,Die Durchlieferung ist ausschließlich an Hand des Inhalts des Ersuchens zu prüfen. Dieses Ersuchen hat folgende Angaben zu enthalten:
- Ziffer einsdie Identität und die Staatsangehörigkeit der betroffenen Person,
- Ziffer 2das Vorliegen eines Europäischen Haftbefehls oder eines Auslieferungsersuchens,
- Ziffer 3die Art und die rechtliche Würdigung der Straftat,
- Ziffer 4die Beschreibung der Umstände, unter denen die Straftat begangen wurde, einschließlich der Tatzeit und des Tatorts.