BGBl. I Nr. 97/2004
Änderung des Privatradiogesetzes, des Privatfernsehgesetzes, des KommAustria-Gesetzes und des ORF-Gesetzes sowie Aufhebung des Fernsehsignalgesetzes
Bundesgesetz, mit dem das Privatradiogesetz, das Privatfernsehgesetz, das KommAustria-Gesetz und das ORF-Gesetz geändert werden sowie das Fernsehsignalgesetz aufgehoben wird
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 1geändertAbs 2 (neu) · umnummeriert: Abs 3
… 3 unveränderte Absätze
1. Abschnitt
Allgemeines
Anwendungsbereich
§ 1.
(1) Dieses Bundesgesetz regelt die Veranstaltung von Fernsehen auf drahtlosem terrestrischen Weg (Terrestrisches Fernsehen) sowie von Hörfunk und Fernsehen in Kabelnetzen (Kabelrundfunk) und über Satellit (Satellitenrundfunk).
(2) Zweck dieses Bundesgesetzes ist die Weiterentwicklung des dualen Rundfunksystems durch Förderung des privaten Rundfunks sowie die Weiterentwicklung des digitalen Rundfunks.
(23) Das ORF-Gesetz, BGBl. Nr. 379/1984, bleibt unberührt.