BGBl. II Nr. 141/2004
Zwölfter Nachtrag zum Arzneibuch
Verordnung der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen über den zwölften Nachtrag zum Arzneibuch
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 1neu
Paragraph eins,
Die deutschsprachige Fassung des vierten und fünften Nachtrages zum Europäischen Arzneibuch, vierte Ausgabe 2002, Amtliche österreichische Ausgabe, wird in Kraft gesetzt.