Dampfkessel,
BGBl. II Nr. 420/2004
Druckgeräteüberwachungsverordnung - DGÜW-V
Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit über sicherheitstechnische Bestimmungen für Prüfungen bei der Inbetriebnahme und während des Betriebes von Druckgeräten (Druckgeräteüberwachungsverordnung - DGÜW-V)
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 1neu
1. Teil
Allgemeine Bestimmungen
Geltungsbereich
Paragraph eins,
Diese Verordnung gilt für
- Ziffer eins
- Ziffer 2Druckbehälter und
- Ziffer 3Rohrleitungen
und regelt die sicherheitstechnischen Maßnahmen für deren Betrieb.