äußere Untersuchung,
BGBl. II Nr. 420/2004
Druckgeräteüberwachungsverordnung - DGÜW-V
Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit über sicherheitstechnische Bestimmungen für Prüfungen bei der Inbetriebnahme und während des Betriebes von Druckgeräten (Druckgeräteüberwachungsverordnung - DGÜW-V)
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 35neu
2. Hauptstück
Überwachungsmaßnahmen für Dampfkessel
Allgemeines
Paragraph 35,
Die wiederkehrenden Untersuchungen und Überprüfungen an Dampfkesseln umfassen folgende Überwachungsmaßnahmen:
- Ziffer eins
- Ziffer 2innere Untersuchung,
- Ziffer 3Druckprüfung,
- Ziffer 4Dichtheitsprüfung.