Absatz eins,Die äußere Untersuchung dient zur sicherheitstechnischen Beurteilung des äußeren Zustandes des Dampfkessels bei Berücksichtigung der Einwirkungen durch den Betrieb. Sie umfasst nachstehende Überprüfungen:
- Ziffer einsÜberprüfung des äußeren Zustandes des Dampfkessels und der Ausrüstungsteile, insbesondere:
- Litera ader während des Betriebes zugänglichen Kesselteile sowie Luft- und Rauchgaskanäle,
- Litera bdes Feuerraumes, zumindest durch partielle Besichtigung über Schauöffnungen,
- Litera cder Ausrüstungsteile auf der Wasser- und Dampfseite sowie auf der Feuerseite, sowohl der sicherheitsrelevanten drucktechnischen Ausrüstung (Sicherheitseinrichtungen) als auch der drucktragenden Ausrüstung mit Betriebsfunktion und der Anzeigeeinrichtungen.
- Ziffer 2Überprüfung der Funktionsfähigkeit der sicherheitsrelevanten drucktechnischen Ausrüstung und anderer drucktragender Ausrüstungsteile mit Betriebsfunktion sowie Anzeigeeinrichtungen, insbesondere:
- Litera ader Sicherheitseinrichtungen hinsichtlich Kennzeichnung, Plombierung, Mängel und gegebenenfalls Funktion,
- Litera bder Speisewasserversorgung,
- Litera cder relevanten Anzeigeeinrichtungen sowie Begrenzer,
- Litera dder relevanten drucktragenden Ausrüstung hinsichtlich Gängigkeit und Bedienbarkeit,
- Litera eder zusätzlichen Einrichtungen für den Betrieb mit eingeschränkter oder ohne ständige Beaufsichtigung (BosB).