Absatz eins,Die äußere Untersuchung dient zur sicherheitstechnischen Beurteilung des äußeren Zustandes der Rohrleitung bei Berücksichtigung der Einwirkungen durch den Betrieb und der Verlegebedingungen. Die äußere Untersuchung ist bei Anwendung des Paragraph 44, Absatz 4 und 6 durchzuführen. Sie umfasst nachstehende Überprüfungen:
- Ziffer einsÜberprüfung des äußeren Zustandes der Rohrleitung und der Ausrüstungsteile hinsichtlich Beschaffenheit, Korrosionsschutz, Leckstellen, insbesondere auch
- Litera ader Auflagerstellen der Rohrleitung,
- Litera bder Auflagerung der Rohrleitung, zB Hänger oder Schlitten,
- Litera cder Ausrüstungsteile, die sicherheitstechnisch oder für den sicheren Betrieb erforderlich sind,
- Litera dder Elemente des Dehnungsausgleiches.
- Ziffer 2Überprüfung der Funktionsfähigkeit der sicherheitsrelevanten drucktechnischen Ausrüstung (Sicherheitseinrichtungen) und anderer relevanter drucktragender Ausrüstungsteile mit Betriebsfunktion sowie Anzeigeeinrichtungen, insbesondere:
- Litera ader Sicherheitseinrichtungen (zB Sicherheitsventile, Berstscheiben) hinsichtlich Kennzeichnung, Plombierung und Funktionsmängel,
- Litera bder relevanten Anzeigeeinrichtungen und Begrenzer,
- Litera cder relevanten drucktragenden Ausrüstungsteile hinsichtlich Gängigkeit und Bedienbarkeit,
- Litera dder für die Rohrleitungsfunktion relevanten Teile gemäß Ziffer eins, Litera a bis d,