Absatz eins,Prüfberichte über
- Ziffer einszerstörungsfreie Prüfungen, ausgenommen Wanddickenmessungen und Sichtprüfungen, die nicht mit speziellen Geräten, zB Endoskopie, durchgeführt werden,
- Ziffer 2Prüfungen nach speziellen Prüfverfahren, zB Schallemission, Aufweitungsmessungen, usw. sowie Prüfung des kathodischen Korrosionsschutzes,
- Ziffer 3spezielle Untersuchungen, zB zum Nachweis zeitabhängiger Schädigungen, Korrosionsschädigungen usw.,
die im Rahmen von Überwachungsmaßnahmen am Dampfkessel, Druckbehälter oder der Rohrleitung vorgenommen wurden, haben folgende Informationen zu enthalten:
- Ziffer 4Identifikation des Prüfobjektes,
- Ziffer 5Angabe zum Prüfverfahren,
- Ziffer 6Hinweis auf Prüfanweisungen in den qualitätssichernden Regelungen der Prüfstelle (Kessel-, Werks- oder akkreditierte Prüfstelle), gegebenenfalls Durchführungs- und Bewertungsbestimmungen, bzw. bei Durchführung als Subauftrag, Angaben zum Subauftragnehmer und dessen qualitätssichernde Regelungen,
- Ziffer 7eingesetzte Prüfeinrichtung,
- Ziffer 8verwendete Justierung oder Kalibrierung,
- Ziffer 9Lage und Zustand der Prüfbereiche, gegebenenfalls Schweißnahtbezeichnung,
- Ziffer 10Beschaffenheit der Prüfbereiche,
- Ziffer 11Bewertungskriterien,
- Ziffer 12Prüfergebnis,
- Ziffer 13Datum der Prüfung,
- Ziffer 14Name des Prüfers und gegebenenfalls seine Qualifikation,
- Ziffer 15Zeichen der Prüfstelle.