BGBl. III Nr. 105/2004
Übereinkommen über die Neufassung des Übereinkommens über den Mutterschutz (Neufassung), 1952 samt Erklärung; Empfehlung (Nr. 191) betreffend die Neufassung der Empfehlung betreffend den Mutterschutz, 1952
Übereinkommen über die Neufassung des Übereinkommens über den Mutterschutz (Neufassung), 1952 samt Erklärung; Empfehlung (Nr. 191) betreffend die Neufassung der Empfehlung betreffend den Mutterschutz, 1952
Änderungen durch diese Kundmachung
Anl. 1neu
(Übersetzung)
Erklärung
gemäß Artikel 4 Absatz 2 des Übereinkommens (Nr. 183) über die Neufassung des Übereinkommens über den Mutterschutz (Neufassung), 1952
Die Republik Österreich erklärt gemäß Artikel 4 Absatz 2 des Übereinkommens (Nr. 183) über die Neufassung des Übereinkommens über den Mutterschutz (Neufassung), 1952, dass in Österreich ein Anspruch auf Mutterschaftsurlaub vor und nach der Entbindung von insgesamt nicht weniger als 16 Wochen gewährleistet ist.