BGBl. III Nr. 105/2004
Übereinkommen über die Neufassung des Übereinkommens über den Mutterschutz (Neufassung), 1952 samt Erklärung; Empfehlung (Nr. 191) betreffend die Neufassung der Empfehlung betreffend den Mutterschutz, 1952
Übereinkommen über die Neufassung des Übereinkommens über den Mutterschutz (Neufassung), 1952 samt Erklärung; Empfehlung (Nr. 191) betreffend die Neufassung der Empfehlung betreffend den Mutterschutz, 1952
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 12neu
Durchführung
Artikel 12
Dieses Übereinkommen ist durch die Gesetzgebung durchzuführen, soweit es nicht durch andere Mittel wie Gesamtarbeitsverträge, Schiedssprüche, gerichtliche Entscheidungen oder auf eine andere der innerstaatlichen Praxis entsprechende Weise durchgeführt wird.