Rechtstracker.at

BGBl. III Nr. 124/2004

kundgemacht 18.10.2004 RIS↗Parlament↗
Protokoll über die Privilegien und Immunitäten der Internationalen Meeresbodenbehörde
Protokoll über die Privilegien und Immunitäten der Internationalen Meeresbodenbehörde
Kundmachung BGBl. III Nr. 124/2004× zu Protokoll über die Privilegien und Immunitäten der Internationalen Meeresbodenbehörde×

Änderungen durch diese Kundmachung

Protokoll über die Privilegien und Immunitäten der Internationalen Meeresbodenbehörde neu § 0↗RIS↗
Art. 12neu
in Kraft ab 25.10.2003 · idF BGBl. III Nr. 124/2004 Art. 12↗RIS↗

Artikel 12

Verhältnis zwischen dem Amtssitzabkommen und dem Protokoll

Die Bestimmungen dieses Protokolls ergänzen die Bestimmungen des Amtssitzabkommens. Bezieht sich eine Bestimmung dieses Protokolls auf denselben Gegenstand, sind die beiden Bestimmungen, wo immer möglich, ergänzend zu behandeln, sodass beide Bestimmungen anwendbar sind und keine die andere einschränkt; im Fall eines Konflikts gehen aber die Bestimmungen des Amtssitzabkommens vor.