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BGBl. I Nr. 160/2005

kundgemacht 30.12.2005 RIS↗Parlament↗
Gewährung eines Bundeszuschusses an das Bundesland Kärnten aus Anlass der 85. Wiederkehr des Jahrestages der Volksabstimmung
Bundesgesetz über die Gewährung eines Bundeszuschusses an das Bundesland Kärnten aus Anlass der 85. Wiederkehr des Jahrestages der Volksabstimmung
Kundmachung BGBl. I Nr. 160/2005× zu Gewährung eines Bundeszuschusses an das Bundesland Kärnten×

Änderungen durch diese Kundmachung

Gewährung eines Bundeszuschusses an das Bundesland Kärnten neu § 0↗RIS↗
§ 1neu
in Kraft ab 31.12.2005 · idF BGBl. I Nr. 160/2005 § 1↗RIS↗

Paragraph eins,

Dem Land Kärnten wird aus Anlass der 85. Wiederkehr des Jahrestages der Volksabstimmung, bei der sich die im Abstimmungsgebiet ansässige Wohnbevölkerung für die Angliederung an die Republik Österreich entschieden hat, im Jahr 2005 aus Bundesmitteln ein einmaliger Zweckzuschuss von zwei Millionen Euro gewährt. Dieser Zuschuss ist für Zukunftsprojekte für junge Menschen in Kärnten zu verwenden und ist zur Stärkung der Landesmittel bestimmt, die diesen Zwecken gewidmet sind.