BGBl. I Nr. 160/2005
Gewährung eines Bundeszuschusses an das Bundesland Kärnten aus Anlass der 85. Wiederkehr des Jahrestages der Volksabstimmung
Bundesgesetz über die Gewährung eines Bundeszuschusses an das Bundesland Kärnten aus Anlass der 85. Wiederkehr des Jahrestages der Volksabstimmung
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 2neu
Paragraph 2,
Dem Bund ist es vorbehalten, die widmungsgemäße Verwendung seines Zweckzuschusses zu überprüfen und diesen bei widmungswidriger Verwendung zurückzufordern.