BGBl. I Nr. 80/2005
Dienstrechts-Novelle 2005
Bundesgesetz, mit dem das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Gehaltsgesetz 1956, das Vertragsbedienstetengesetz 1948, das Richterdienstgesetz, das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Land- und forstwirtschaftliche Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Bundes-Personalvertretungsgesetz, das Pensionsgesetz 1965, das Bundestheaterpensionsgesetz, das Bundesbahn-Pensionsgesetz, das Bundesbahngesetz, das Dienstrechtsverfahrensgesetz 1984, das Ausschreibungsgesetz 1989, das Bundeslehrer-Lehrverpflichtungsgesetz, das Wachebediensteten-Hilfeleistungsgesetz, das Teilpensionsgesetz, das Landesvertragslehrergesetz 1966, das Auslandszulagen- und -hilfeleistungsgesetz, die Reisegebührenvorschrift 1955 und das Verfassungsgerichtshofgesetz 1953 geändert werden (Dienstrechts-Novelle 2005)
Änderungen durch diese Kundmachung
Anl. 1/14geändert14. VERWENDUNGSGRUPPE M BUO 1: Überschrift · lit a, lit b, lit c, lit d (neu), lit e (neu)
… 6 unveränderte Absätze
Allgemeine Bestimmungen
Gemeinsame Erfordernisse
Richtverwendungen
a) Hauptsachbearbeiter in qualifizierter Verwendung Der Sachbearbeiter und Leiter des Referates 5 beim Generalstabsbüro in der Zentralstelle,
b) Kommandant des Flugmeldebetriebsdienstes einer Luftraumbeobachtungsdienst und Radarbeobachtungsunteroffizier und Datenunteroffizier der mobilen Radarstation beim Radarbataillon.
a) Hauptsachbearbeiter in besonderer Verwendung in der Zentralstelle Kommandant Einsatzplanungs- und Erprobungsgruppe beim Lufttransportumschlag,
b) Kommandant des Lehrzuges Alpin Lehrunteroffizier und Flugausbilder und Fluglehrer der Jägerschule. Lehrabteilung bei der Fliegerschule,
c) Sachbearbeiter Fahrzeugzulassung für das gesamte Ressort mit EsB für den Bundesminister bei der Abteilung Fahrzeuge, Gerät und Pers-Ausrüstung beim Amt für Rüstung und Wehrtechnik.
a) Hauptsachbearbeiter in Kommandant Kommandogruppe und Einsatzunteroffizier und Auswertungsunteroffizier mit abgeschlossener Flugzeug(Hubschrauber)-Führerausbildung der Zentralstelle 1. Staffel des Überwachungsgeschwaders beim Fliegerregiment 2,
b) Flugzeugführer. Hauptlehrunteroffizier qualifizierte Alpinausbildung und Bergrettungswesen bei der Jägerschule,
c) Sachbearbeiter Dienstrecht der Generalstabsabteilung 1 beim Kommando Einsatzunterstützung.
a) Selbständiger Sachbearbeiter in der Zentralstelle Zoll mit selbstständigem Aufgabenbereich beim Lufttransportumschlag,
b) Personalbearbeiter eines Fernmeldebataillons. Hauptlehrunteroffizier Netzplanung und -management der Lehrabteilung bei der Fernmeldetruppenschule,
c) Personalbearbeiter in der Generalstabsabteilung 1 beim Kommando Einsatzunterstützung,
d) Sicherheitsunteroffizier und stellvertretender Sicherheitsoffizier beim Kommando Truppenübungsplatz Allentsteig,
e) Kommandant Dienstbetrieb und Unteroffizier für militärische Sicherheit bei der Heeresmunitionsanstalt Grossmittel.
a) Hilfsreferent in qualifizierter Verwendung Sicherheitsunteroffizier und Blindgängersprengbefugter beim Kommando Truppenübungsplatz Allentsteig,
b) Dienstführender Unteroffizier einer Jägerkompanie. Kommandant Werkstättenzug und Werkstättenleiter der Werkstättenkompanie beim Versorgungsregiment 1,
c) Kommandant Versorgungsgruppe und Dienstführender Unteroffizier einer Jägerkompanie,
d) Kommandant eines Panzergrenadierzuges einer Panzergrenadierkompanie.
a) Hilfsreferent in besonderer Verwendung Elektronikmechanikerunteroffizier IT der IT-Werkstätte beim Heereslogistikzentrum Graz,
b) Kommandant eines Jägerzuges. Sanitätsunteroffizier der Operationsgruppe beim Militärspital 2,
c) Kanzleileiter und Sachbearbeiter Pers beim Kommando Zentrum Einsatzvorbereitung,
d) Kommandant Unterstützungszug der Kampfunterstützungskompanie eines Jägerbataillons.
a) Hilfsreferent Geschützführer und stellvertretender Kommandant Geschützzug der gepanzerten Artilleriebatterie des Artilleriebataillons einer Panzergrenadierbrigade,
b) Kommandant Waffenelektronikunteroffizier der Panzerwerkstätte (Turm) des Zugtrupps und stellvertretender Kommandant Instandsetzungszuges der Stabskompanie eines Pionierzuges. Panzerbataillons,
d) Kanzleileiter und Gefechtsschreiberunteroffizier des Stabsbataillons einer Brigade.
a) Waffenmeisterunteroffizier des Instandsetzungszuges der Stabskompanie eines Jägerbataillons,
b) Kommandant Aufklärungsgruppe und Kommandant Jagdpanzer der gepanzerten Aufklärungskompanie eines Aufklärungsbataillons,
c) Kommandant lFAL-Trupp und Ausbildungsunteroffizier der Fliegerabwehrbatterie (lFAL/gpz) des Panzerstabsbataillons einer Panzergrenadierbrigade.
Ausbildung und Verwendung
a) Die Leistung eines zwölfmonatigen Präsenz- oder Ausbildungsdienstes,
b) der erfolgreiche Abschluß Abschluss der Grundausbildung für die Verwendungsgruppe M BUO 1 und
c) eine mindestens fünfjährige Dienstleistung als Militärperson auf Zeit, Zeitsoldat, Militärpilot auf Zeit, zeitverpflichteter Soldat, freiwillig verlängerter Grundwehrdiener oder als Beamter oder Vertragsbediensteter, der nach § 61 Abs. 15 WG 2001 zur Ausübung einer Unteroffiziersfunktion herangezogen wird.
… 3 unveränderte Absätze
Das Erfordernis der lit. a wird durch einen erfolgreich abgeschlossenen Ausbildungsdienst im Rahmen der Nachhollaufbahn nach § 65 WG 2001 ersetzt. Das Erfordernis der lit. c wird für Frauen, die dem Personalstand des Bundesministeriums für Landesverteidigung angehören, durch eine mindestens fünfjährige Dienstleistung in diesem Wirkungsbereich ersetzt. Dauert die Nachhollaufbahn länger als zwölf Monate, so vermindert sich das Erfordernis der fünfjährigen Dienstleistung um jene Zeit, um die die Nachhollaufbahn zwölf Monate übersteigt. Das Erfordernis der lit. a wird durch eine mindestens dreijährige Dienstleistung in einer Organisationseinheit des Bundesheeres mit hohem Bereitschaftsgrad für die Entsendung zu Auslandseinsätzen (§ 101a GehG) ersetzt.