Kurztitel
Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 333/1979 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 80/2005Bundesgesetzblatt Nr. 333 aus 1979, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 80 aus 2005,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Anl. 1/14Anlage eins /, 14
Index
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979
Text
14. VERWENDUNGSGRUPPE M BUO 1
Ernennungserfordernisse:
Allgemeine Bestimmungen
Gemeinsame Erfordernisse
14.1. Eine der in Z 14.2 bis 14.9 angeführte oder gemäß § 147 der betreffenden Grundlaufbahn oder Funktionsgruppe zugeordnete Verwendung und die Erfüllung der in Z 14.10 vorgeschriebenen Erfordernisse. 14.1. Eine der in Ziffer 14 Punkt 2 bis 14 Punkt 9 angeführte oder gemäß Paragraph 147, der betreffenden Grundlaufbahn oder Funktionsgruppe zugeordnete Verwendung und die Erfüllung der in Ziffer 14 Punkt 10, vorgeschriebenen Erfordernisse.
Richtverwendungen
14.2. Verwendungen der Funktionsgruppe 7 sind zB:
Der Sachbearbeiter und Leiter des Referates 5 beim Generalstabsbüro in der Zentralstelle,
Kommandant Luftraumbeobachtungsdienst und Radarbeobachtungsunteroffizier und Datenunteroffizier der mobilen Radarstation beim Radarbataillon.
14.3. Verwendungen der Funktionsgruppe 6 sind zB:
Kommandant Einsatzplanungs- und Erprobungsgruppe beim Lufttransportumschlag,
Lehrunteroffizier und Flugausbilder und Fluglehrer der Lehrabteilung bei der Fliegerschule,
Sachbearbeiter Fahrzeugzulassung für das gesamte Ressort mit EsB für den Bundesminister bei der Abteilung Fahrzeuge, Gerät und Pers-Ausrüstung beim Amt für Rüstung und Wehrtechnik.
14.4. Verwendungen der Funktionsgruppe 5 sind zB:
Kommandant Kommandogruppe und Einsatzunteroffizier und Auswertungsunteroffizier mit abgeschlossener Flugzeug(Hubschrauber)-Führerausbildung der 1. Staffel des Überwachungsgeschwaders beim Fliegerregiment 2,
Hauptlehrunteroffizier qualifizierte Alpinausbildung und Bergrettungswesen bei der Jägerschule,
Sachbearbeiter Dienstrecht der Generalstabsabteilung 1 beim Kommando Einsatzunterstützung.
14.5. Verwendungen der Funktionsgruppe 4 sind zB:
Selbständiger Sachbearbeiter Zoll mit selbstständigem Aufgabenbereich beim Lufttransportumschlag,
Hauptlehrunteroffizier Netzplanung und -management der Lehrabteilung bei der Fernmeldetruppenschule,
Personalbearbeiter in der Generalstabsabteilung 1 beim Kommando Einsatzunterstützung,
Sicherheitsunteroffizier und stellvertretender Sicherheitsoffizier beim Kommando Truppenübungsplatz Allentsteig,
Kommandant Dienstbetrieb und Unteroffizier für militärische Sicherheit bei der Heeresmunitionsanstalt Grossmittel.
14.6. Verwendungen der Funktionsgruppe 3 sind zB:
Sicherheitsunteroffizier und Blindgängersprengbefugter beim Kommando Truppenübungsplatz Allentsteig,
Kommandant Werkstättenzug und Werkstättenleiter der Werkstättenkompanie beim Versorgungsregiment 1,
Kommandant Versorgungsgruppe und Dienstführender Unteroffizier einer Jägerkompanie,
Kommandant eines Panzergrenadierzuges einer Panzergrenadierkompanie.
14.7. Verwendungen der Funktionsgruppe 2 sind zB:
Elektronikmechanikerunteroffizier IT der IT-Werkstätte beim Heereslogistikzentrum Graz,
Sanitätsunteroffizier der Operationsgruppe beim Militärspital 2,
Kanzleileiter und Sachbearbeiter Pers beim Kommando Zentrum Einsatzvorbereitung,
Kommandant Unterstützungszug der Kampfunterstützungskompanie eines Jägerbataillons.
14.8. Verwendungen der Funktionsgruppe 1 sind zB:
Geschützführer und stellvertretender Kommandant Geschützzug der gepanzerten Artilleriebatterie des Artilleriebataillons einer Panzergrenadierbrigade,
Waffenelektronikunteroffizier der Panzerwerkstätte (Turm) des Instandsetzungszuges der Stabskompanie eines Panzerbataillons,
Sanitätsunteroffizier und Diplompfleger der chirurgischen Station bei der Heeressanitätsanstalt Salzburg,
Kanzleileiter und Gefechtsschreiberunteroffizier des Stabsbataillons einer Brigade.
14.9. Verwendungen der Grundlaufbahn sind zB:
Waffenmeisterunteroffizier des Instandsetzungszuges der Stabskompanie eines Jägerbataillons,
Kommandant Aufklärungsgruppe und Kommandant Jagdpanzer der gepanzerten Aufklärungskompanie eines Aufklärungsbataillons,
Kommandant lFAL-Trupp und Ausbildungsunteroffizier der Fliegerabwehrbatterie (lFAL/gpz) des Panzerstabsbataillons einer Panzergrenadierbrigade.
Ausbildung und Verwendung
14.10.
Die Leistung eines zwölfmonatigen Präsenz- oder Ausbildungsdienstes,
der erfolgreiche Abschluss der Grundausbildung für die Verwendungsgruppe M BUO 1 und
eine mindestens fünfjährige Dienstleistung als Militärperson auf Zeit, Zeitsoldat, Militärpilot auf Zeit, zeitverpflichteter Soldat, freiwillig verlängerter Grundwehrdiener oder als Beamter oder Vertragsbediensteter, der nach § 61 Abs. 15 WG 2001 zur Ausübung einer Unteroffiziersfunktion herangezogen wird.eine mindestens fünfjährige Dienstleistung als Militärperson auf Zeit, Zeitsoldat, Militärpilot auf Zeit, zeitverpflichteter Soldat, freiwillig verlängerter Grundwehrdiener oder als Beamter oder Vertragsbediensteter, der nach Paragraph 61, Absatz 15, WG 2001 zur Ausübung einer Unteroffiziersfunktion herangezogen wird.
Das Erfordernis der lit. a wird durch einen erfolgreich abgeschlossenen Ausbildungsdienst im Rahmen der Nachhollaufbahn nach § 65 WG 2001 ersetzt. Das Erfordernis der lit. c wird für Frauen, die dem Personalstand des Bundesministeriums für Landesverteidigung angehören, durch eine mindestens fünfjährige Dienstleistung in diesem Wirkungsbereich ersetzt. Dauert die Nachhollaufbahn länger als zwölf Monate, so vermindert sich das Erfordernis der fünfjährigen Dienstleistung um jene Zeit, um die die Nachhollaufbahn zwölf Monate übersteigt. Das Erfordernis der lit. a wird durch eine mindestens dreijährige Dienstleistung in einer Organisationseinheit des Bundesheeres mit hohem Bereitschaftsgrad für die Entsendung zu Auslandseinsätzen (§ 101a GehG) ersetzt.Das Erfordernis der Litera a, wird durch einen erfolgreich abgeschlossenen Ausbildungsdienst im Rahmen der Nachhollaufbahn nach Paragraph 65, WG 2001 ersetzt. Das Erfordernis der Litera c, wird für Frauen, die dem Personalstand des Bundesministeriums für Landesverteidigung angehören, durch eine mindestens fünfjährige Dienstleistung in diesem Wirkungsbereich ersetzt. Dauert die Nachhollaufbahn länger als zwölf Monate, so vermindert sich das Erfordernis der fünfjährigen Dienstleistung um jene Zeit, um die die Nachhollaufbahn zwölf Monate übersteigt. Das Erfordernis der Litera a, wird durch eine mindestens dreijährige Dienstleistung in einer Organisationseinheit des Bundesheeres mit hohem Bereitschaftsgrad für die Entsendung zu Auslandseinsätzen (Paragraph 101 a, GehG) ersetzt.
Definitivstellungserfordernisse:
14.11. Die Z 12.19 ist anzuwenden. 14.11. Die Ziffer 12 Punkt 19, ist anzuwenden.