Absatz eins,Der Bundesminister/die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie hat unverzüglich nach Fertigstellung des Gesetzes- bzw. Verordnungsentwurfes folgende Informationen im Internet auf der Internetseite des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie zu veröffentlichen:
- Ziffer einsden Gesetzentwurf über die Erklärung von Gewässern zur weiteren Wasserstraße bzw. über die Erklärung von Straßenzügen zu Bundesstraßen bzw. den Verordnungsentwurf gemäß Paragraph eins, HlG,
- Ziffer 2eine zusammenfassende Erklärung. Diese besteht aus einer Darstellung;
- Litera awie die Umwelterwägungen in den Gesetzes- bzw. Verordnungsentwurf einbezogen wurden,
- Litera bwie der Umweltbericht nach Paragraph 6, sowie die Stellungnahmen nach Paragraphen 7 und 8 berücksichtigt wurden,
- Litera caus welchen Gründen, nach Abwägung der geprüften Alternativen, die Erstellung des Gesetzes- bzw. Verordnungsentwurfes erfolgt ist,
- Litera dder Überwachungsmaßnahmen nach Paragraph 10,, sowie,
- Litera eder Festlegungen für allfällige aus der vorgeschlagenen Netzveränderung resultierenden Projekte.