BGBl. II Nr. 125/2005
Umstellung der Urkundensammlung des Firmenbuchs auf ADV
Zweite Verordnung der Bundesministerin für Justiz über die Umstellung der Urkundensammlung des Firmenbuchs auf ADV
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 1neu
Paragraph eins,
Die Umstellung der Urkundensammlung des Firmenbuchs auf automationsunterstützte Datenverarbeitung wird für die mit Handelssachen betrauten Gerichtshöfe erster Instanz angeordnet.