BGBl. II Nr. 300/2005
Übertragung einer Liegenschaft des Bundes an die Gesellschaft Spanische Hofreitschule – Bundesgestüt Piber
Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, mit der eine Liegenschaft des Bundes an die Gesellschaft Spanische Hofreitschule – Bundesgestüt Piber übertragen wird
Änderungen durch diese Kundmachung
Übertragung einer Liegenschaft des Bundes an die Gesellschaft Spanische Hofreitschule – Bundesgestüt Piber
neu
§ 0↗RIS↗
§ 1neu
Liegenschaftsübertragung
Paragraph eins,
Die Liegenschaft Einlagezahl 54 der Katastralgemeinde 63330 Kohlschwarz geht mit allen in dieser Einlagezahl verzeichneten Grundstücksnummern in das Eigentum der Gesellschaft Spanische Hofreitschule – Bundesgestüt Piber über.