BGBl. II Nr. 363/2005
16. Nachtrag zum Arzneibuch
Verordnung der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen über den 16. Nachtrag zum Arzneibuch
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 2neu
Paragraph 2,
Die Monographien und Texte des Europäischen Arzneibuches, vierte Ausgabe 2002, und die Monographien und Texte des Österreichischen Arzneibuches, die jeweils durch Vorschriften der fünften Ausgabe Grundwerk 2005 des Europäischen Arzneibuches ersetzt werden, werden außer Kraft gesetzt.