Änderung von Verordnungen über die Verleihung der Bezeichnung „Lehrgang universitären Charakters“ betreffend Lehrgänge des Wirtschaftsförderungsinstituts der Wirtschaftskammer Österreich
Verordnung der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur, mit der Verordnungen über die Verleihung der Bezeichnung „Lehrgang universitären Charakters“ betreffend Lehrgänge des Wirtschaftsförderungsinstituts der Wirtschaftskammer Österreich geändert werden
Kundmachung
BGBl. II Nr. 99/2005× zu ×
Änderungen durch diese Kundmachung
▾Verleihung der Bezeichnung „Lehrgang universitären Charakters“ und Schaffung der Bezeichnung „Akademischer Software-Engineer“, Lehrgang „Software-Engineer“, Wirtschaftsförderungsinstitut der Wirtschaftskammer Österreich2