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BGBl. III Nr. 177/2005

kundgemacht 27.09.2005 RIS↗Parlament↗
Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Kroatien im Bereich der Kultur und der Bildung
Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Kroatien im Bereich der Kultur und der Bildung
Kundmachung BGBl. III Nr. 177/2005× zu ××

Änderungen durch diese Kundmachung

Abkommen im Bereich der Kultur und der Bildung (Kroatien) neu § 0↗RIS↗
Art. 1neu
in Kraft ab 01.10.2005 · idF BGBl. III Nr. 177/2005 Art. 1↗RIS↗

Artikel 1

Die Vertragsparteien unterstützen die direkte Zusammenarbeit von Institutionen in den Bereichen der Kultur, insbesondere der Kunst, des Schul- und Hochschulwesens, der Forschung sowie der Jugend und des Sports im Rahmen der Bestimmungen dieses Abkommens und begrüßen und unterstützen die Zusammenarbeit in den genannten Bereichen auf der nationalen, regionalen und lokalen Ebene.