Kurztitel
Abkommen im Bereich der Kultur und der Bildung (Kroatien)
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 177/2005Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 177 aus 2005,
Index
79/03 Kooperationsabkommen (Kultur, Wissenschaft, Technik)
Langtitel
ABKOMMEN ZWISCHEN DER REGIERUNG DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER REGIERUNG DER REPUBLIK KROATIEN IM BEREICH DER KULTUR UND DER BILDUNG
StF: BGBl. III Nr. 177/2005 (NR: GP XXII RV 815 AB 954 S. 112. BR: AB 7315 S. 723.)
Ratifikationstext
Die Mitteilungen gemäß Art. 14 Abs. 1 des Abkommens wurden am 28. Juni bzw. 9. August 2005 abgegeben; das Abkommen tritt daher gemäß derselben Bestimmung mit 1. Oktober 2005 in Kraft.Die Mitteilungen gemäß Artikel 14, Absatz eins, des Abkommens wurden am 28. Juni bzw. 9. August 2005 abgegeben; das Abkommen tritt daher gemäß derselben Bestimmung mit 1. Oktober 2005 in Kraft.
Präambel/Promulgationsklausel
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird genehmigt.
Die Regierung der Republik Österreich und die Regierung der Republik Kroatien (im folgenden als „die Vertragsparteien“ bezeichnet) –
im Bestreben, ihre Beziehungen zu festigen und das gegenseitige Verständnis zu vertiefen,
im Bestreben, ihre Zusammenarbeit in den Bereichen der Kultur und der Bildung weiter auszubauen,
im Bewusstsein, dass ihre Zusammenarbeit auf der Grundlage dieses Übereinkommens sich auch günstig auf die multilaterale Zusammenarbeit im Bereich der kulturellen Beziehungen, namentlich in der Organisation für Erziehung, Wissenschaft und Kultur der Vereinten Nationen und im Europarat, in Programmen der Europäischen Union, im Rahmen der Zentraleuropäischen Initiative sowie auch des Stabilitätspaktes für Südosteuropa und der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa auswirken wird –
haben folgendes vereinbart: