Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Abkommen im Bereich der Kultur und der Bildung (Kroatien)
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 177/2005Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 177 aus 2005,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 1Artikel eins
Index
79/03 Kooperationsabkommen (Kultur, Wissenschaft, Technik)
Text
Artikel 1
Die Vertragsparteien unterstützen die direkte Zusammenarbeit von Institutionen in den Bereichen der Kultur, insbesondere der Kunst, des Schul- und Hochschulwesens, der Forschung sowie der Jugend und des Sports im Rahmen der Bestimmungen dieses Abkommens und begrüßen und unterstützen die Zusammenarbeit in den genannten Bereichen auf der nationalen, regionalen und lokalen Ebene.
Zuletzt aktualisiert am
10.02.2025
Dokumentnummer
NOR40069116