BGBl. III Nr. 177/2005
Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Kroatien im Bereich der Kultur und der Bildung
Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Kroatien im Bereich der Kultur und der Bildung
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 5neu
Artikel 5
Die Vertragsparteien ermutigen zur Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Erwachsenenbildung, insbesondere durch den Austausch von Expert/inn/en sowie durch den Austausch von Informations- und Dokumentationsmaterial.