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BGBl. III Nr. 177/2005

kundgemacht 27.09.2005 RIS↗Parlament↗
Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Kroatien im Bereich der Kultur und der Bildung
Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Kroatien im Bereich der Kultur und der Bildung
Kundmachung BGBl. III Nr. 177/2005× zu ××

Änderungen durch diese Kundmachung

Abkommen im Bereich der Kultur und der Bildung (Kroatien) neu § 0↗RIS↗
Art. 7neu
in Kraft ab 01.10.2005 · idF BGBl. III Nr. 177/2005 Art. 7↗RIS↗

Artikel 7

Die Vertragsparteien unterstützen die unmittelbare Zusammenarbeit der Jugend beider Länder. Die Kooperationsmöglichkeiten im Rahmen der Programme der Europäischen Union sollen so weit wie möglich genützt werden.