BGBl. III Nr. 186/2005
Vereinbarung zwischen dem Bundesminister für Landesverteidigung der Republik Österreich und dem Ministerium für Nationale Verteidigung von Rumänien über den Schutz von militärisch klassifizierten Informationen
Vereinbarung zwischen dem Bundesminister für Landesverteidigung der Republik Österreich und dem Ministerium für Nationale Verteidigung von Rumänien über den Schutz von militärisch klassifizierten Informationen
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 13neu
Artikel 13
Kosten
In Umsetzung der Bestimmungen der gegenwärtigen Vereinbarung wird jede der Parteien ihre eigenen Ausgaben selbst tragen.