Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Schutz von militärisch klassifizierten Informationen (Rumänien)
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 186/2005Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 186 aus 2005,
Inkrafttretensdatum
31.08.2005
Index
49/11 Internationale Sicherheit
Langtitel
Vereinbarung zwischen dem Bundesminister für Landesverteidigung der Republik Österreich und dem Ministerium für Nationale Verteidigung von Rumänien über den Schutz von militärisch klassifizierten Informationen
StF: BGBl. III Nr. 186/2005
Ratifikationstext
Die Mitteilungen gemäß Art. 15 Abs. 1 wurden am 20. Juli bzw. 31. August 2005 abgegeben; die Vereinbarung ist gemäß derselben Bestimmung mit 31. August 2005 in Kraft getreten.Die Mitteilungen gemäß Artikel 15, Absatz eins, wurden am 20. Juli bzw. 31. August 2005 abgegeben; die Vereinbarung ist gemäß derselben Bestimmung mit 31. August 2005 in Kraft getreten.
Präambel/Promulgationsklausel
Der Bundesminister für Landesverteidigung der Republik Österreich und das Ministerium für Nationale Verteidigung von Rumänien im folgenden als Parteien bezeichnet, haben
im Bewusstsein der Bedeutung der Zusammenarbeit zwischen den Parteien auf Basis der derzeit bestehenden Rahmenvereinbarung über die Zusammenarbeit,
in Erkenntnis, dass diese Zusammenarbeit den Austausch militärisch klassifizierter Informationen erfordern kann und
mit der Absicht, den Schutz militärisch klassifizierter Informationen zu gewährleisten,
folgende Vereinbarung getroffen:
Zuletzt aktualisiert am
29.09.2014
Dokumentnummer
NOR30004777