Absatz eins,An der gemeinsamen Staatsgrenze wird zwischen der tschechoslowakischen Gemeinde Hevlin und der österreichischen Stadtgemeinde Laa an der Thaya beim Grenzhauptstein IX/26 ein Straßenübergang für den internationalen Personenfernverkehr, ausgenommen die Beförderung mit Autobussen und mit nicht für die Beförderung von Personen bestimmten Fahrzeugen, geschaffen.
BGBl. III Nr. 225/2005
Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Tschechischen Republik über Grenzübergänge an der gemeinsamen Staatsgrenze
Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Tschechischen Republik über Grenzübergänge an der gemeinsamen Staatsgrenze
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 1aufgehoben
Artikel 1
- Absatz 2,Die Regierung der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik baut die II/415 Straße von der Gemeinde Hevlin bis zur gemeinsamen Staatsgrenze. Die Österreichische Bundesregierung baut die Bundesstraße B 6 im unmittelbaren Grenzbereich aus.