Gemeinsame Sicherheitsmethoden
§ 9.Paragraph 9,
Gemeinsame Sicherheitsmethoden, die von der Europäischen Kommission erlassen werden, sind Methoden zur Beschreibung der Art und Weise, wie Folgendes bewertet wird:
das bestehende Sicherheitsniveau
für den Bau und den Betrieb von Haupt- und vernetzten Nebenbahnen;
für den Betrieb von Schienenfahrzeugen auf solchen Eisenbahnen;
für den Verkehr auf solchen Eisenbahnen;
die Erreichung der gemeinsamen Sicherheitsziele
für den Bau und den Betrieb von Haupt- und vernetzten Nebenbahnen;
für den Betrieb von Schienenfahrzeugen auf solchen Eisenbahnen;
für den Verkehr auf solchen Eisenbahnen;
die bestehenden Anforderungen an die Sicherheit
des Betriebes von Haupt- und vernetzten Nebenbahnen;
des Betriebes von Schienenfahrzeugen auf solchen Eisenbahnen;
des Verkehrs auf solchen Eisenbahnen.