BGBl. I Nr. 13/2006
Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz - LMSVG
Bundesgesetz über Sicherheitsanforderungen und weitere Anforderungen an Lebensmittel, Gebrauchsgegenstände und kosmetische Mittel zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher (Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz - LMSVG)
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 74neu
Veröffentlichung
Paragraph 74,
Gemäß Paragraph 73, Absatz 2, autorisierte Personen werden mit ihrem Namen, der Anschrift ihres Standortes und dem Bewilligungsumfang in einer vom Bundesministerium für Gesundheit und Frauen herauszugebenden Liste veröffentlicht.