Absatz eins,Eine Patientenverfügung ist unwirksam, wenn
- Ziffer einssie nicht frei und ernstlich erklärt oder durch Irrtum, List, Täuschung oder physischen oder psychischen Zwang veranlasst wurde,
- Ziffer 2ihr Inhalt strafrechtlich nicht zulässig ist oder
- Ziffer 3der Stand der medizinischen Wissenschaft sich im Hinblick auf den Inhalt der Patientenverfügung seit ihrer Errichtung wesentlich geändert hat.