BGBl. I Nr. 55/2006
Patientenverfügungs-Gesetz – PatVG
Bundesgesetz über Patientenverfügungen (Patientenverfügungs-Gesetz - PatVG)
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 12neu
Notfälle
Paragraph 12,
Dieses Bundesgesetz lässt medizinische Notfallversorgung unberührt, sofern der mit der Suche nach einer Patientenverfügung verbundene Zeitaufwand das Leben oder die Gesundheit des Patienten ernstlich gefährdet.