BGBl. I Nr. 56/2006
Strafrechtsänderungsgesetz 2006
Bundesgesetz, mit dem das Strafgesetzbuch, die Strafprozessordnung 1975, die Exekutionsordnung und das Sicherheitspolizeigesetz zur Verbesserung des strafrechtlichen Schutzes der Umwelt sowie gegen beharrliche Verfolgung und des zivilrechtlichen Schutzes vor Eingriffen in die Privatsphäre geändert werden (Strafrechtsänderungsgesetz 2006)
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 6neu
Artikel römisch sechs
Übergangsbestimmung
Anmerkung, aus Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 56 aus 2006,, zu den Paragraphen 58, 64, 88, 106, 107, 107 a, 119, 120, 177 b, 177 c, 180, 181, 181 b, 181 c, 181 d, 181 e, 182, 183 a, 193, 212, 215 a und 278, Bundesgesetzblatt Nr. 60 aus 1974,)
Die durch dieses Bundesgesetz geänderten Strafbestimmungen sind in Strafsachen nicht anzuwenden, in denen vor ihrem In-Kraft-Treten das Urteil in erster Instanz gefällt worden ist. Nach Aufhebung eines Urteils infolge Nichtigkeitsbeschwerde, Berufung, Wiederaufnahme oder Erneuerung des Strafverfahrens oder infolge eines Einspruchs ist jedoch im Sinne der Paragraphen eins, 61, StGB vorzugehen.