Absatz 2,Die Verordnungen treten vorbehaltlich des Absatz 3, mit dem auf die Kundmachung im "Amtsblatt zur Wiener Zeitung" folgenden Tag in Kraft.
BGBl. I Nr. 9/2006
Verwertungsgesellschaftenrechtsänderungsgesetz 2006–VerwGesRÄG 2006
Bundesgesetz, mit dem ein Verwertungsgesellschaftengesetz 2006 erlassen wird und mit dem das Urheberrechtsgesetz und das KommAustria-Gesetz geändert werden (Verwertungsgesellschaftenrechtsänderungsgesetz 2006 – VerwGesRÄG 2006)
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 3 § 3aufgehoben
Paragraph 3, (1) Der Bundesminister für Justiz hat Verordnungen der Schiedsstelle nach Paragraph eins, Absatz 3 und Paragraph 2, unverzüglich im "Amtsblatt zur Wiener Zeitung" kundzumachen.
- Absatz 3,Die Schiedsstelle kann bestimmen, daß eine Satzung mit dem Tag des Einlangens des Antrags auf ihre Erlassung bei der Schiedsstelle in Kraft tritt, es sei denn, es ist über den Gegenstand, der durch die Satzung geregelt werden soll, ein Gesamtvertrag in Kraft.