Rechtstracker.at

BGBl. II Nr. 354/2006

kundgemacht 18.09.2006 RIS↗
Erlassung der Geschäftsordnung des Abgrenzungsbeirats
Verordnung der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen, mit der die Geschäftsordnung des Abgrenzungsbeirats erlassen wird
Kundmachung BGBl. II Nr. 354/2006× zu Erlassung der Geschäftsordnung des Abgrenzungsbeirats×

Änderungen durch diese Kundmachung

Erlassung der Geschäftsordnung des Abgrenzungsbeirats neu § 0↗RIS↗
§ 5neu
in Kraft ab 01.09.2006 · idF BGBl. II Nr. 354/2006 § 5↗RIS↗

Ablauf der Sitzungen

Paragraph 5,

  1. Absatz eins,Der/Die Vorsitzende hat auf eine rasche und vollständige Erledigung der Tagesordnung hinzuwirken.
  2. Absatz 2,Aus dem Kreis der Mitglieder kann der/die Vorsitzende einen Berichterstatter/eine Berichterstatterin für eine bestimmte Angelegenheit bestimmen.
  3. Absatz 3,Der/Die Vorsitzende kann die Sitzung unterbrechen und die Behandlung einzelner Tagesordnungspunkte vertagen.
  4. Absatz 4,Die Sitzungen des Abgrenzungsbeirats sind nicht öffentlich.